Hier findet ihr klare und verständliche Antworten auf eure Fragen rund um Besuchsvisa, Familienzusammenführung, die Eheschließung in Dänemark und unsere Betreuung.
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Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Art des Visums:
Ja, absolut. Die in Dänemark geschlossene Ehe wird in Deutschland problemlos anerkannt. Direkt im Anschluss kann das Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden.
Ein A1-Sprachzertifikat ist ausschließlich für das Visum zur Familienzusammenführung erforderlich. Für ein normales Besuchsvisum ist kein Sprachnachweis notwendig.
Wir prüfen alle Dokumente akribisch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Ihr erhaltet von uns maßgeschneiderte Checklisten und klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen, damit alle Anträge von Anfang an fehlerfrei eingereicht werden.
Wir beraten hauptsächlich auf Deutsch mit dem Partner in Deutschland, da hier meist der meiste Aufwand beim Beschaffen der Unterlagen liegt. Da unser Team jedoch aus deutschen und philippinischen Experten besteht, betreuen wir selbstverständlich auch den Partner auf den Philippinen auf Englisch oder Tagalog.
Hinterlasst uns einfach eure Kontaktdaten – wir klären alle Details in eurer kostenlosen Erstberatung.
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