Zieht ein Drittstaatsangehöriger (also jemand außerhalb der EU/Schengen) zu seinem deutschen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, entfällt die Pflicht, den Lebensunterhalt nachzuweisen.
Begründung: Deutsche Staatsangehörige haben ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Ehe und Familie.
Praktische Folge: Ihr müsst keine Einkommens- oder Vermögensnachweise einreichen – das vereinfacht den Antrag erheblich.
Anders sieht es aus, wenn der Zuzug zu einem nicht-deutschen EU-Bürger oder zu einer Person mit Aufenthaltstitel in Deutschland erfolgt.
Hier verlangt die Ausländerbehörde in der Regel den Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist – z. B. durch Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise oder Mietverträge.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass keine zusätzliche Belastung für das soziale Sicherungssystem entsteht.
Richtige Kategorie wählen: Bereits bei der Antragstellung muss klar sein, dass es sich um den Zuzug zu einem deutschen Partner handelt.
Vollständige Unterlagen: Auch wenn kein finanzieller Nachweis nötig ist, bleiben Heiratsurkunde, gültiger Pass, Nachweis über Wohnraum und gegebenenfalls Deutschkenntnisse wichtig.
Frühzeitige Beratung: Fehler in der Zuordnung des Visumtyps können zu Verzögerungen führen.
Wir prüfen euren individuellen Fall, stellen sicher, dass die Unterlagen korrekt vorbereitet sind und begleiten euch bis zur erfolgreichen Erteilung des Familienzusammenführungsvisums – ohne unnötige Nachweise, wenn der Zuzug zu einem deutschen Staatsbürger erfolgt.